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Impressum

 

Sophia Pinky Müllauer, BSc 
Hauptplatz 16, 3910 Zwettl
sophia@hebamme-zwettl.at
0043 - 676/3959064
Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz

Mitglied des Österreichischen Hebammengremiums

Unternehmensgegenstand: Hebamme

Berufsbezeichnung: Hebamme
Verleihungsstaat: Österreich

Urheberrechtshinweis

 

Sämtliche Inhalte dieser Homepage sind urheberrechtlich geschützt. Falls notwendig, wird die unbefugte Nutzung von Elementen der Inhalte unserer Seite rechtlich verfolgt.

 

Bildernachweis

 

Bitte beachten Sie, dass die Bilder, Fotos und Grafiken auf dieser Webseite urheberrechtlich geschützt sind.

Die Bilderrechte liegen bei den folgenden FotografInnen:

 

                   

  • Logo © Sophia Pinky Müllauer

  • Schlafendes Baby - Bereitgestellt von wix.com

  • Kelly Sikema - ultrasound picture, Privat: Bereitgestellt von unsplash

  • Jonathan Borba - clearblue, Privat: Bereitgestellt von unsplash

  • Schwangere Frau - Bereitgestellt von wix.com

  • Portraitfotos Home und about me: leni_knipst Lena Meisner

  • Alex Hockett - giving birth baby, Privat: Bereitgestellt von unsplash

  • Neugeborenes Stillen - Bereitgestellt von wix.com

  • Baby liegend - Bereitgestellt von wix.com

  • Baby Hände - Bereitgestellt von wix.com

 

Haftung für Inhalte dieser Webseite

 

Die Inhalt/Gestaltung Webseite werden von Hebamme Sophia P. Müllauer stets aktualisiert. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Korrektheit der Inhalte auf dieser Webseite , ganz im Besonderen für Inhalte,  die durch Dritte bereitgestellt werden und durch Querverweise / Links zugänglich gemacht werden.

Webdesign Einleitung

Webdesign Datenschutzerklärung Zusammenfassung
👥 Betroffene: Besucher der Website
🤝 Zweck: Verbesserung der Nutzererfahrung
📓 Verarbeitete Daten: Welche Daten verarbeitet werden, hängt stark von den verwendeten Diensten ab. Meist handelt es sich etwa um IP-Adresse, technische Daten, Spracheinstellungen,  Browserversion, Bildschirmauflösung und Name des Browsers. Mehr Details dazu finden Sie bei den jeweils eingesetzten Webdesign-Tools.
📅 Speicherdauer: abhängig von den eingesetzten Tools
⚖️ Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigte Interessen)

Was ist Webdesign?

Wir verwenden auf unserer Website verschiedene Tools, die unserem Webdesign dienen. Bei Webdesign geht es nicht, wie oft angenommen, nur darum, dass unsere Website hübsch aussieht, sondern auch um Funktionalität und Leistung. Aber natürlich ist die passende Optik einer Website auch eines der großen Ziele professionellen Webdesigns. Webdesign ist ein Teilbereich des Mediendesigns und beschäftigt sich sowohl mit der visuellen als auch der strukturellen und funktionalen Gestaltung einer Website. Ziel ist es mit Hilfe von Webdesign Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Im Webdesign-Jargon spricht man in diesem Zusammenhang von User-Experience (UX) und Usability. Unter User Experience versteht man alle Eindrücke und Erlebnisse, die der Websitebesucher auf einer Website erfährt. Ein Unterpunkt der User Experience ist die Usability. Dabei geht es um die Nutzerfreundlichkeit einer Website. Wert gelegt wird hier vor allem darauf, dass Inhalte, Unterseiten oder Produkte klar strukturiert sind und Sie leicht und schnell finden, wonach Sie suchen. Um Ihnen die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten, verwenden wir auch sogenannte Webdesign-Tools von Drittanbietern. Unter die Kategorie „Webdesign“ fallen in dieser Datenschutzerklärung also alle Dienste, die unsere Website gestalterisch verbessern. Das können beispielsweise Schriftarten, diverse Plugins oder andere eingebundene Webdesign-Funktionen sein.

Warum verwenden wir Webdesign-Tools?

Wie Sie Informationen auf einer Website aufnehmen, hängt sehr stark von der Struktur, der Funktionalität und der visuellen Wahrnehmung der Website ab. Daher wurde auch für uns ein gutes und professionelles Webdesign immer wichtiger. Wir arbeiten ständig an der Verbesserung unserer Website und sehen dies auch als erweiterte Dienstleistung für Sie als Websitebesucher. Weiters hat eine schöne und funktionierende Website auch wirtschaftliche Vorteile für uns. Schließlich werden Sie uns nur besuchen und unsere Angebote in Anspruch nehmen, wenn Sie sich rundum wohl fühlen.

Welche Daten werden durch Webdesign-Tools gespeichert?

Wenn Sie unsere Website besuchen, können Webdesign-Elemente in unseren Seiten eingebunden sein, die auch Daten verarbeiten können. Um welche Daten es sich genau handelt, hängt natürlich stark von den verwendeten Tools ab. Weiter unter sehen Sie genau, welche Tools wir für unsere Website verwenden. Wir empfehlen Ihnen für nähere Informationen über die Datenverarbeitung auch die jeweilige Datenschutzerklärung der verwendeten Tools durchzulesen. Meistens erfahren Sie dort, welche Daten verarbeitet werden, ob Cookies eingesetzt werden und wie lange die Daten aufbewahrt werden. Durch Schriftarten wie etwa Google Fonts werden beispielsweise auch Informationen wie Spracheinstellungen, IP-Adresse, Version des Browsers, Bildschirmauflösung des Browsers und Name des Browsers automatisch an die Google-Server übertragen.

Dauer der Datenverarbeitung

Wie lange Daten verarbeitet werden, ist sehr individuell und hängt von den eingesetzten Webdesign-Elementen ab. Wenn Cookies beispielsweise zum Einsatz kommen, kann die Aufbewahrungsdauer nur eine Minute, aber auch ein paar Jahre dauern. Machen Sie sich diesbezüglich bitte schlau. Dazu empfehlen wir Ihnen einerseits unseren allgemeinen Textabschnitt über Cookies sowie die Datenschutzerklärungen der eingesetzten Tools. Dort erfahren Sie in der Regel, welche Cookies genau eingesetzt werden, und welche Informationen darin gespeichert werden. Google-Font-Dateien werden zum Beispiel ein Jahr gespeichert. Damit soll die Ladezeit einer Website verbessert werden. Grundsätzlich werden Daten immer nur so lange aufbewahrt, wie es für die Bereitstellung des Dienstes nötig ist. Bei gesetzlichen Vorschreibungen können Daten auch länger gespeichert werden.

Widerspruchsrecht

Sie haben auch jederzeit das Recht und die Möglichkeit Ihre Einwilligung zur Verwendung von Cookies bzw. Drittanbietern zu widerrufen. Das funktioniert entweder über unser Cookie-Management-Tool oder über andere Opt-Out-Funktionen. Sie können auch die Datenerfassung durch Cookies verhindern, indem Sie in Ihrem Browser die Cookies verwalten, deaktivieren oder löschen. Unter Webdesign-Elementen (meistens bei Schriftarten) gibt es allerdings auch Daten, die nicht ganz so einfach gelöscht werden können. Das ist dann der Fall, wenn Daten direkt bei einem Seitenaufruf automatisch erhoben und an einen Drittanbieter (wie z. B. Google) übermittelt werden. Wenden Sie sich dann bitte an den Support des entsprechenden Anbieters. Im Fall von Google erreichen Sie den Support unter https://support.google.com/?hl=de.

Rechtsgrundlage

Wenn Sie eingewilligt haben, dass Webdesign-Tools eingesetzt werden dürfen, ist die Rechtsgrundlage der entsprechenden Datenverarbeitung diese Einwilligung. Diese Einwilligung stellt laut Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie sie bei der Erfassung durch Webdesign-Tools vorkommen kann, dar. Von unserer Seite besteht zudem ein berechtigtes Interesse, das Webdesign auf unserer Website zu verbessern. Schließlich können wir Ihnen nur dann ein schönes und professionelles Webangebot liefern. Die dafür entsprechende Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigte Interessen). Wir setzen Webdesign-Tools gleichwohl nur ein, soweit Sie eine Einwilligung erteilt haben. Das wollen wir hier auf jeden Fall nochmals betonen.

Informationen zu speziellen Webdesign-Tools erhalten Sie – sofern vorhanden – in den folgenden Abschnitten.

Adobe Fonts Datenschutzerklärung

Wir verwenden auf unserer Website Adobe Fonts, ein Webschriftarten-Hosting-Dienst. Dienstanbieter ist das amerikanische Unternehmen Adobe Inc. Für den europäischen Raum ist das irische Unternehmen Adobe Systems Software Ireland Companies, 4-6 Riverwalk, Citywest Business Campus, Dublin 24, Irland, verantwortlich. 

Adobe verarbeitet Daten von Ihnen u.a. auch in den USA. Wir weisen darauf hin, dass nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs derzeit kein angemessenes Schutzniveau für den Datentransfer in die USA besteht. Dies kann mit verschiedenen Risiken für die Rechtmäßigkeit und Sicherheit der Datenverarbeitung einhergehen.

Als Grundlage der Datenverarbeitung bei Empfängern mit Sitz in Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, also insbesondere in den USA) oder einer Datenweitergabe dorthin verwendet Adobe sogenannte Standardvertragsklauseln (= Art. 46. Abs. 2 und 3 DSGVO). Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses – SCC) sind von der EU-Kommission bereitgestellte Mustervorlagen und sollen sicherstellen, dass Ihre Daten auch dann den europäischen Datenschutzstandards entsprechen, wenn diese in Drittländer (wie beispielsweise in die USA) überliefert und dort gespeichert werden. Durch diese Klauseln verpflichtet sich Adobe, bei der Verarbeitung Ihrer relevanten Daten, das europäische Datenschutzniveau einzuhalten, selbst wenn die Daten in den USA gespeichert, verarbeitet und verwaltet werden. Diese Klauseln basieren auf einem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission. Sie finden den Beschluss und die entsprechenden Standardvertragsklauseln u.a. hier: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj?locale=de

Mehr Informationen zu den verarbeiteten Daten und den Standardvertragsklauseln bei Adobe finden Sie unter https://www.adobe.com/de/privacy/eudatatransfers.html.

 

 

Font Awesome Datenschutzerklärung

Font Awesome Datenschutzerklärung Zusammenfassung
👥 Betroffene: Besucher der Website
🤝 Zweck: Optimierung unserer Serviceleistung
📓 Verarbeitete Daten: etwa IP-Adresse und und welche Icon-Dateien geladen werden
Mehr Details dazu finden Sie weiter unten in dieser Datenschutzerklärung.
📅 Speicherdauer: Dateien in identifizierbarer Form werden wenige Wochen gespeichert
⚖️ Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigte Interessen)

Was ist Font Awesome?

Wir verwenden auf unserer Website Font Awesome des amerikanischen Unternehmens Fonticons (307 S. Main St., Suite 202, Bentonville, AR 72712, USA). Wenn Sie eine unserer Webseite aufrufen, wird die Web-Schriftart Font Awesome (im Speziellen Icons) über das Font Awesome Content Delivery Netzwerk (CDN) geladen. So werden die Texte bzw. Schriften und Icons auf jedem Endgerät passend angezeigt. In dieser Datenschutzerklärung gehen wir näher auf die Datenspeicherung und Datenverarbeitung durch diesen Service ein.

Icons spielen für Websites eine immer wichtigere Rolle. Font Awesome ist eine Web-Schriftart, die speziell für Webdesigner und Webentwickler entwickelt wurde. Mit Font Awesome können etwa Icons mit Hilfe der Stylesheet-Sprache CSS nach Belieben skaliert und gefärbt werden. Sie ersetzen so alte Bild-Icons. Font Awesome CDN ist der einfachste Weg die Icons oder Schriftarten auf Ihre Website zu laden. Dafür mussten wir nur eine kleine Code-Zeile in unsere Website einbinden.

Warum verwenden wir Font Awesome auf unserer Website?

Durch Font Awesome können Inhalte auf unserer Website besser aufbereitet werden. So können Sie sich auf unserer Website besser orientieren und die Inhalte leichter erfassen. Mit den Icons kann man sogar manchmal ganze Wörter ersetzen und Platz sparen. Da ist besonders praktisch, wenn wir Inhalte speziell für Smartphones optimieren.  Diese Icons werden statt als Bild als HMTL-Code eingefügt. Dadurch können wir die Icons mit CSS genauso bearbeiten, wie wir wollen. Gleichzeitig verbessern wir mit Font Awesome auch unsere Ladegeschwindigkeit, weil es sich nur um HTML-Elemente handelt und nicht um Icon-Bilder. All diese Vorteile helfen uns, die Website für Sie noch übersichtlicher, frischer und schneller zu machen.

Welche Daten werden von Font Awesome gespeichert?

Zum Laden von Icons und Symbolen wird das Font Awesome Content Delivery Network (CDN) verwendet. CDNs sind Netzwerke von Servern, die weltweit verteilt sind und es möglich machen, schnell Dateien aus der Nähe zu laden. So werden auch, sobald Sie eine unserer Seiten aufrufen, die entsprechenden Icons von Font Awesome bereitgestellt.

Damit die Web-Schriftarten geladen werden können, muss Ihr Browser eine Verbindung zu den Servern des Unternehmens Fonticons, Inc. herstellen. Dabei wird Ihre IP-Adresse erkannt. Font Awesome sammelt auch Daten darüber, welche Icon-Dateien wann heruntergeladen werden. Weiters werden auch technische Daten wie etwa Ihre Browser-Version, Bildschirmauflösung oder der Zeitpunkt der ausgerufenen Seite übertragen.

Aus folgenden Gründen werden diese Daten gesammelt und gespeichert:

  • um Content Delivery Netzwerke zu optimieren

  • um technische Fehler zu erkennen und zu beheben

  • um CDNs vor Missbrauch und Angriffen zu schützen

  • um Gebühren von Font Awesome Pro-Kunden berechnen zu können

  • um die Beliebtheit von Icons zu erfahren

  • um zu wissen, welchen Computer und welche Software Sie verwenden

Falls Ihr Browser Web-Schriftarten nicht zulässt, wird automatisch eine Standardschrift Ihres PCs verwendet. Nach derzeitigem Stand unserer Erkenntnis werden keine Cookies gesetzt. Wir sind mit der Datenschutzabteilung von Font Awesome in Kontakt und geben Ihnen Bescheid, sobald wir näheres in Erfahrung bringen.

Wie lange und wo werden die Daten gespeichert?

Font Awesome speichert Daten über die Nutzung des Content Delivery Network auf Servern auch in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die CDN-Server befinden sich allerdings weltweit und speichern Userdaten, wo Sie sich befinden. In identifizierbarer Form werden die Daten in der Regel nur wenige Wochen gespeichert. Aggregierte Statistiken über die Nutzung von den CDNs können auch länger gespeichert werden. Personenbezogene Daten sind hier nicht enthalten.

Wie kann ich meine Daten löschen bzw. die Datenspeicherung verhindern?

Font Awesome speichert nach aktuellem Stand unseres Wissens keine personenbezogenen Daten über die Content Delivery Netzwerke. Wenn Sie nicht wollen, dass Daten über die verwendeten Icons gespeichert werden, können Sie leider unsere Website nicht besuchen. Wenn Ihr Browser keine Web-Schriftarten erlaubt, werden auch keine Daten übertragen oder gespeichert. In diesem Fall wird einfach die Standard-Schrift Ihres Computers verwendet.

Rechtsgrundlage

Wenn Sie eingewilligt haben, dass Font Awesome eingesetzt werden darf, ist die Rechtsgrundlage der entsprechenden Datenverarbeitung diese Einwilligung. Diese Einwilligung stellt laut Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie sie bei der Erfassung durch Font Awesome vorkommen kann, dar.

Von unserer Seite besteht zudem ein berechtigtes Interesse, Font Awesome zu verwenden, um unser Online-Service zu optimieren. Die dafür entsprechende Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigte Interessen). Wir setzen Font Awesome gleichwohl nur ein, soweit Sie eine Einwilligung erteilt haben.

Wir weisen darauf hin, dass nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs derzeit kein angemessenes Schutzniveau für den Datentransfer in die USA besteht. Die Datenverarbeitung geschieht im Wesentlichen durch Font Awesome. Dies kann dazu führen, dass gegebenenfalls Daten nicht anonymisiert verarbeitet und gespeichert werden. Ferner können gegebenenfalls US-amerikanische staatliche Behörden Zugriff auf einzelne Daten nehmen. Es kann ferner vorkommen, dass diese Daten mit Daten aus möglichen anderen Diensten von Font Awesome, bei denen Sie ein Nutzerkonto haben, verknüpft werden.

Wenn Sie mehr über Font Awesome und deren Umgang mit Daten erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen die Datenschutzerklärung unter https://fontawesome.com/privacy und die Hilfeseite unter https://fontawesome.com/support.

Getty Images Datenschutzerklärung

Wir verwenden für unsere Website das Bildportal Getty Images. Dienstanbieter ist das amerikanischen Unternehmen Getty Images Inc., 605 5th Avenue South Suite 400 Seattle, WA 98104, USA.

Wir weisen darauf hin, dass nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs derzeit kein angemessenes Schutzniveau für den Datentransfer in die USA besteht. Die Datenverarbeitung geschieht im Wesentlichen durch Getty Images. Dies kann dazu führen, dass gegebenenfalls Daten nicht anonymisiert verarbeitet und gespeichert werden. Ferner können gegebenenfalls US-amerikanische staatliche Behörden Zugriff auf einzelne Daten nehmen. Es kann ferner vorkommen, dass diese Daten mit Daten aus anderen Diensten von Getty Images, bei denen Sie ein Nutzerkonto haben, verknüpft werden.

Mehr über die Daten, die durch die Verwendung von Getty Images verarbeitet werden, erfahren Sie in der Privacy Policy auf https://www.gettyimages.at/company/privacy-policy.

Google Fonts Datenschutzerklärung

Google Fonts Datenschutzerklärung Zusammenfassung
👥 Betroffene: Besucher der Website
🤝 Zweck: Optimierung unserer Serviceleistung
📓 Verarbeitete Daten: Daten wie etwa IP-Adresse und CSS- und Schrift-Anfragen
Mehr Details dazu finden Sie weiter unten in dieser Datenschutzerklärung.
📅 Speicherdauer: Font-Dateien werden bei Google ein Jahr gespeichert
⚖️ Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigte Interessen)

Was sind Google Fonts?

Auf unserer Website verwenden wir Google Fonts. Das sind die “Google-Schriften” der Firma Google Inc. Für den europäischen Raum ist das Unternehmen Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street Dublin 4, Irland) für alle Google-Dienste verantwortlich.

Für die Verwendung von Google-Schriftarten müssen Sie sich nicht anmelden bzw. ein Passwort hinterlegen. Weiters werden auch keine Cookies in Ihrem Browser gespeichert. Die Dateien (CSS, Schriftarten/Fonts) werden über die Google-Domains fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com angefordert. Laut Google sind die Anfragen nach CSS und Schriften vollkommen getrennt von allen anderen Google-Diensten. Wenn Sie ein Google-Konto haben, brauchen Sie keine Sorge haben, dass Ihre Google-Kontodaten, während der Verwendung von Google Fonts, an Google übermittelt werden. Google erfasst die Nutzung von CSS (Cascading Style Sheets) und der verwendeten Schriftarten und speichert diese Daten sicher. Wie die Datenspeicherung genau aussieht, werden wir uns noch im Detail ansehen.

Google Fonts (früher Google Web Fonts) ist ein Verzeichnis mit über 800 Schriftarten, die Google Ihren Nutzern kostenlos zu Verfügung stellen.

Viele dieser Schriftarten sind unter der SIL Open Font License veröffentlicht, während andere unter der Apache-Lizenz veröffentlicht wurden. Beides sind freie Software-Lizenzen.

Warum verwenden wir Google Fonts auf unserer Website?

Mit Google Fonts können wir auf der eigenen Webseite Schriften nutzen, und müssen sie nicht auf unserem eigenen Server hochladen. Google Fonts ist ein wichtiger Baustein, um die Qualität unserer Webseite hoch zu halten. Alle Google-Schriften sind automatisch für das Web optimiert und dies spart Datenvolumen und ist speziell für die Verwendung bei mobilen Endgeräten ein großer Vorteil. Wenn Sie unsere Seite besuchen, sorgt die niedrige Dateigröße für eine schnelle Ladezeit. Des Weiteren sind Google Fonts sichere Web Fonts. Unterschiedliche Bildsynthese-Systeme (Rendering) in verschiedenen Browsern, Betriebssystemen und mobilen Endgeräten können zu Fehlern führen. Solche Fehler können teilweise Texte bzw. ganze Webseiten optisch verzerren. Dank des schnellen Content Delivery Network (CDN) gibt es mit Google Fonts keine plattformübergreifenden Probleme. Google Fonts unterstützt alle gängigen Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera) und funktioniert zuverlässig auf den meisten modernen mobilen Betriebssystemen, einschließlich Android 2.2+ und iOS 4.2+ (iPhone, iPad, iPod). Wir verwenden die Google Fonts also, damit wir unser gesamtes Online-Service so schön und einheitlich wie möglich darstellen können.

Welche Daten werden von Google gespeichert?

Wenn Sie unsere Webseite besuchen, werden die Schriften über einen Google-Server nachgeladen. Durch diesen externen Aufruf werden Daten an die Google-Server übermittelt. So erkennt Google auch, dass Sie bzw. Ihre IP-Adresse unsere Webseite besucht. Die Google Fonts API wurde entwickelt, um Verwendung, Speicherung und Erfassung von Endnutzerdaten auf das zu reduzieren, was für eine ordentliche Bereitstellung von Schriften nötig ist. API steht übrigens für „Application Programming Interface“ und dient unter anderem als Datenübermittler im Softwarebereich.

Google Fonts speichert CSS- und Schrift-Anfragen sicher bei Google und ist somit geschützt. Durch die gesammelten Nutzungszahlen kann Google feststellen, wie gut die einzelnen Schriften ankommen. Die Ergebnisse veröffentlicht Google auf internen Analyseseiten, wie beispielsweise Google Analytics. Zudem verwendet Google auch Daten des eigenen Web-Crawlers, um festzustellen, welche Webseiten Google-Schriften verwenden. Diese Daten werden in der BigQuery-Datenbank von Google Fonts veröffentlicht. Unternehmer und Entwickler nützen das Google-Webservice BigQuery, um große Datenmengen untersuchen und bewegen zu können.

Zu bedenken gilt allerdings noch, dass durch jede Google Font Anfrage auch Informationen wie Spracheinstellungen, IP-Adresse, Version des Browsers, Bildschirmauflösung des Browsers und Name des Browsers automatisch an die Google-Server übertragen werden. Ob diese Daten auch gespeichert werden, ist nicht klar feststellbar bzw. wird von Google nicht eindeutig kommuniziert.

Wie lange und wo werden die Daten gespeichert?

Anfragen für CSS-Assets speichert Google einen Tag lang auf seinen Servern, die hauptsächlich außerhalb der EU angesiedelt sind. Das ermöglicht uns, mithilfe eines Google-Stylesheets die Schriftarten zu nutzen. Ein Stylesheet ist eine Formatvorlage, über die man einfach und schnell z.B. das Design bzw. die Schriftart einer Webseite ändern kann.

Die Font-Dateien werden bei Google ein Jahr gespeichert. Google verfolgt damit das Ziel, die Ladezeit von Webseiten grundsätzlich zu verbessern. Wenn Millionen von Webseiten auf die gleichen Schriften verweisen, werden sie nach dem ersten Besuch zwischengespeichert und erscheinen sofort auf allen anderen später besuchten Webseiten wieder. Manchmal aktualisiert Google Schriftdateien, um die Dateigröße zu reduzieren, die Abdeckung von Sprache zu erhöhen und das Design zu verbessern.

Wie kann ich meine Daten löschen bzw. die Datenspeicherung verhindern?

Jene Daten, die Google für einen Tag bzw. ein Jahr speichert können nicht einfach gelöscht werden. Die Daten werden beim Seitenaufruf automatisch an Google übermittelt. Um diese Daten vorzeitig löschen zu können, müssen Sie den Google-Support auf https://support.google.com/?hl=de&tid=112142305 kontaktieren. Datenspeicherung verhindern Sie in diesem Fall nur, wenn Sie unsere Seite nicht besuchen.

Anders als andere Web-Schriften erlaubt uns Google uneingeschränkten Zugriff auf alle Schriftarten. Wir können also unlimitiert auf ein Meer an Schriftarten zugreifen und so das Optimum für unsere Webseite rausholen. Mehr zu Google Fonts und weiteren Fragen finden Sie auf https://developers.google.com/fonts/faq?tid=112142305. Dort geht zwar Google auf datenschutzrelevante Angelegenheiten ein, doch wirklich detaillierte Informationen über Datenspeicherung sind nicht enthalten. Es ist relativ schwierig, von Google wirklich präzise Informationen über gespeicherten Daten zu bekommen.

Rechtsgrundlage

Wenn Sie eingewilligt haben, dass Google Fonts eingesetzt werden darf, ist die Rechtsgrundlage der entsprechenden Datenverarbeitung diese Einwilligung. Diese Einwilligung stellt laut Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie sie bei der Erfassung durch Google Fonts vorkommen kann, dar.

Von unserer Seite besteht zudem ein berechtigtes Interesse, Google Font zu verwenden, um unser Online-Service zu optimieren. Die dafür entsprechende Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Berechtigte Interessen). Wir setzen Google Font gleichwohl nur ein, soweit Sie eine Einwilligung erteilt haben.

Google verarbeitet Daten von Ihnen u.a. auch in den USA. Wir weisen darauf hin, dass nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs derzeit kein angemessenes Schutzniveau für den Datentransfer in die USA besteht. Dies kann mit verschiedenen Risiken für die Rechtmäßigkeit und Sicherheit der Datenverarbeitung einhergehen.

Als Grundlage der Datenverarbeitung bei Empfängern mit Sitz in Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, also insbesondere in den USA) oder einer Datenweitergabe dorthin verwendet Google sogenannte Standardvertragsklauseln (= Art. 46. Abs. 2 und 3 DSGVO). Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses – SCC) sind von der EU-Kommission bereitgestellte Mustervorlagen und sollen sicherstellen, dass Ihre Daten auch dann den europäischen Datenschutzstandards entsprechen, wenn diese in Drittländer (wie beispielsweise in die USA) überliefert und dort gespeichert werden. Durch diese Klauseln verpflichtet sich Google, bei der Verarbeitung Ihrer relevanten Daten, das europäische Datenschutzniveau einzuhalten, selbst wenn die Daten in den USA gespeichert, verarbeitet und verwaltet werden. Diese Klauseln basieren auf einem Durchführungsbeschluss der EU-Kommission. Sie finden den Beschluss und die entsprechenden Standardvertragsklauseln u.a. hier: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj?locale=de

Die Google Ads Datenverarbeitungsbedingungen (Google Ads Data Processing Terms), welche auch den Standardvertragsklauseln für Google Fonts entsprechen, finden Sie unter https://business.safety.google/adsprocessorterms/.

Welche Daten grundsätzlich von Google erfasst werden und wofür diese Daten verwendet werden, können Sie auch auf https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ nachlesen.

Google Fonts Lokal Datenschutzerklärung

Auf unserer Website nutzen wir Google Fonts der Firma Google Inc. Für den europäischen Raum ist das Unternehmen Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street Dublin 4, Irland) verantwortlich. Wir haben die Google-Schriftarten lokal, d.h. auf unserem Webserver – nicht auf den Servern von Google – eingebunden. Dadurch gibt es keine Verbindung zu Google-Servern und somit auch keine Datenübertragung oder Speicherung.

Was sind Google Fonts?

Früher nannte man Google Fonts auch Google Web Fonts. Dabei handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis mit über 800 Schriftarten, die Google kostenlos bereitstellt. Mit Google Fonts könnte man Schriften nutzen, ohne sie auf den eigenen Server hochzuladen. Doch um diesbezüglich jede Informationsübertragung zu Google-Servern zu unterbinden, haben wir die Schriftarten auf unseren Server heruntergeladen. Auf diese Weise handeln wir datenschutzkonform und senden keine Daten an Google Fonts weiter.

Erklärung verwendeter Begriffe

Wir sind stets bemüht unsere Datenschutzerklärung so klar und verständlich wie möglich zu verfassen. Besonders bei technischen und rechtlichen Themen ist das allerdings nicht immer ganz einfach. Es macht oft Sinn juristische Begriffe (wie z. B. personenbezogene Daten) oder bestimmte technische Ausdrücke (wie z. B. Cookies, IP-Adresse) zu verwenden. Wir möchte diese aber nicht ohne Erklärung verwenden. Nachfolgend finden Sie nun eine alphabetische Liste von wichtigen verwendeten Begriffen, auf die wir in der bisherigen Datenschutzerklärung vielleicht noch nicht ausreichend eingegangen sind. Falls diese Begriffe der DSGVO entnommen wurden und es sich um Begriffsbestimmungen handelt, werden wir hier auch die DSGVO-Texte anführen und gegebenenfalls noch eigene Erläuterungen hinzufügen.

Aufsichtsbehörde

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Aufsichtsbehörde“ eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle;

Erläuterung: “Aufsichtsbehörden” sind immer staatliche, unabhängige Einrichtungen, die auch in bestimmten Fällen weisungsbefugt sind. Sie dienen der Durchführung der sogenannten Staatsaufsicht und sind in Ministerien, speziellen Abteilungen oder anderen Behörden angesiedelt. Für den Datenschutz in Österreich gibt es eine österreichische Datenschutzbehörde, für Deutschland gibt es für jedes Bundesland eine eigene Datenschutzbehörde.

Auftragsverarbeiter

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;

Erläuterung: Wir sind als Unternehmen und Websiteinhaber für alle Daten, die wir von Ihnen verarbeiten verantwortlich. Neben den Verantwortlichen kann es auch sogenannte Auftragsverarbeiter geben. Dazu zählt jedes Unternehmen bzw. jede Person, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Auftragsverarbeiter können folglich, neben Dienstleistern wie Steuerberater, etwa auch Hosting- oder Cloudanbieter, Bezahlungs- oder Newsletter-Anbieter oder große Unternehmen wie beispielsweise Google oder Microsoft sein.

Betroffene Aufsichtsbehörde

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„betroffene Aufsichtsbehörde“ eine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, weil

a)

der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Aufsichtsbehörde niedergelassen ist,

b)

diese Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde hat oder haben kann oder

c)

eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht wurde;

Erläuterung: In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Aufsichtsbehörde für Datenschutz. Wenn Ihr Firmensitz (Hauptniederlassung) also in Deutschland ist, ist grundsätzlich die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes Ihr Ansprechpartner. In Österreich gibt es für das ganze Land nur eine Aufsichtsbehörde für Datenschutz.

 

Biometrische Daten

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„biometrische Daten“ mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten;

Erläuterung: Es sind biologische Eigenschaften, die von biometrischen Daten beschrieben werden und aus denen mit Hilfe technischer Verfahren personenbezogene Daten gewonnen werden können. Dazu zählen etwa DNA, Fingerabdrücke, die Geometrie verschiedener Körperteile, Körpergröße, aber auch Handschriften oder der Klang einer Stimme.

Dateisystem

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird;

Erläuterung: Jede organisierte Ablage von Daten auf einem Datenträger eines Computers wird als “Dateisystem” bezeichnet. Wenn wir etwa für unseren Newsletter Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse auf einem Server speichern, dann befinden sich diese Daten in einem sogenannten “Dateisystem”. Zu den wichtigsten Aufgaben eines “Dateisystems” zählen das schnelle Suchen und Finden von spezifischen Daten und natürlich die sichere Speicherung der Daten.

Dienst der Informationsgesellschaft

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Dienst der Informationsgesellschaft“ eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 1 Nummer 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates (19);

Erläuterung: Grundsätzlich bezeichnet der Begriff “Informationsgesellschaft” eine Gesellschaft, die sich auf Informations- und Kommunikationstechnologien stützt. Speziell als Websitebesucher sind Sie mit den verschiedensten Arten von Online-Diensten vertraut und die meisten Online-Dienste zählen zu “Diensten der Informationsgesellschaft”. Ein klassisches Beispiel dafür ist eine Online-Transaktionen, wie etwa der Kauf von Waren über das Internet.

Dritter

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Dritter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten;

Erläuterung: Die DSGVO erklärt hier im Grunde nur was ein „Dritter” nicht ist. In der Praxis ist jeder „Dritter”, der auch Interesse an den personenbezogenen Daten hat, aber nicht zu den oben genannten Personen, Behörden oder Einrichtungen gehört. Zum Beispiel kann ein Mutterkonzern als „Dritter” auftreten. In diesem Fall ist der Tochterkonzern Verantwortlicher und der Mutterkonzern „Dritter”. Das bedeutet aber nicht, dass der Mutterkonzern automatisch die personenbezogenen Daten des Tochterkonzerns einsehen, erheben oder speichern darf.

Einschränkung der Verarbeitung

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Einschränkung der Verarbeitung“ die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken;

Erläuterung: Es gehört zu Ihren Rechten, dass Sie von Verarbeitern jederzeit verlangen können, Ihre personenbezogenen Daten für weitere Verarbeitungsvorgänge einzuschränken. Dafür werden spezielle personenbezogenen Daten wie etwa Ihre Name, Ihre Geburtsdatum oder Ihre Adresse so markiert, dass eine vollständige weitere Verarbeitung nicht mehr möglich ist. Zum Beispiel könnten Sie die Verarbeitung dahingehend einschränken, dass Ihre Daten nicht mehr für personalisierte Werbung verwendet werden darf.

Einwilligung

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;

Erläuterung: In der Regel erfolgt bei Websites eine solche Einwilligung über ein Cookie-Consent-Tool. Sie kennen das bestimmt. Immer wenn Sie erstmals eine Website besuchen, werden Sie meist über einen Banner gefragt, ob Sie der Datenverarbeitung zustimmen bzw. einwilligen. Meist können Sie auch individuelle Einstellungen treffen und so selbst entscheiden, welche Datenverarbeitung Sie erlauben und welche nicht. Wenn Sie nicht einwilligen, dürfen auch keine personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Grundsätzlich kann eine Einwilligung natürlich auch schriftlich, also nicht über ein Tool, erfolgen.

Empfänger

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Empfänger“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung;

Erläuterung: Jeder Person und jede Firma, die personenbezogene Daten erhält gilt als Empfänger. Somit sind auch wir und unsere Auftragsverarbeiter sogenannte Empfänger. Nur Behörden, die einen Untersuchungsauftrag haben, gelten nicht als Empfänger.

Genetische Daten

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„genetische Daten“ personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden;

Erläuterung: Mit gewissem Aufwand kann man Personen über genetische Daten identifizieren. Darum zählen genetische Daten auch in die Kategorie der personenbezogenen Daten. Genetische Daten werden beispielsweise über Blut- oder Speichelproben gewonnen.

Gesundheitsdaten

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Gesundheitsdaten“ personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen;

Erläuterung: Unter Gesundheitsdaten fallen also alle gespeicherten Informationen, die Ihre eigene Gesundheit betreffen. Oft sind es Daten, die auch in einer Patientenakte vermerkt sind. Dazu zählen beispielsweise welche Medikamente Sie nutzen, Röntgenbilder, die gesamte Krankengeschichte oder in der Regel auch der Impfstatus.

Grenzüberschreitende Verarbeitung

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„grenzüberschreitende Verarbeitung“ entweder

a)

eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten von Niederlassungen eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in mehr als einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, oder

b)

eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten einer einzelnen Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, die jedoch erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen in mehr als einem Mitgliedstaat hat oder haben kann;

Erläuterung: Wenn zum Beispiel ein Unternehmen oder eine andere Organisation Niederlassungen in Spanien und in Kroatien hat und personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Niederlassungen verarbeitet werden, handelt es sich dabei um eine „grenzüberschreitende Verarbeitung“ personenbezogener Daten. Auch wenn die Daten nur in einem Land (wie in diesem Beispiel in Spanien) verarbeitet werden, die Auswirkungen für die betroffene Person aber auch in einem anderen Land erkennbar sind, spricht man ebenfalls von „grenzüberschreitender Verarbeitung“.

Hauptniederlassung

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Hauptniederlassung“

a)

im Falle eines Verantwortlichen mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union, es sei denn, die Entscheidungen hinsichtlich der Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer anderen Niederlassung des Verantwortlichen in der Union getroffen und diese Niederlassung ist befugt, diese Entscheidungen umsetzen zu lassen; in diesem Fall gilt die Niederlassung, die derartige Entscheidungen trifft, als Hauptniederlassung;

b)

im Falle eines Auftragsverarbeiters mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union oder, sofern der Auftragsverarbeiter keine Hauptverwaltung in der Union hat, die Niederlassung des Auftragsverarbeiters in der Union, in der die Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Auftragsverarbeiters hauptsächlich stattfinden, soweit der Auftragsverarbeiter spezifischen Pflichten aus dieser Verordnung unterliegt;

Erläuterung: Das Unternehmen Google beispielsweise ist zwar ein amerikanisches Unternehmen, das auch Daten in den USA verarbeitet, aber die europäische Hauptniederlassung befindet sich in Irland (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street Dublin 4, Irland). Somit ist Google Ireland Limited rechtlich betrachtet eine eigenständiges Unternehmen und für alle Google-Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum angeboten werden, verantwortlich. Im Gegensatz zu einer Hauptniederlassung gibt es auch Zweigniederlassungen, diese fungieren allerdings nicht als rechtlich eigenständige Niederlassungen und sind daher auch von Tochtergesellschaften zu unterscheiden. Eine Hauptniederlassung ist also grundsätzlich stets jener Ort, an dem ein Unternehmen (Handelsgesellschaft) ihren Betriebsmittelpunkt hat.

Internationale Organisation

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„internationale Organisation“ eine völkerrechtliche Organisation und ihre nachgeordneten Stellen oder jede sonstige Einrichtung, die durch eine zwischen zwei oder mehr Ländern geschlossene Übereinkunft oder auf der Grundlage einer solchen Übereinkunft geschaffen wurde.

Erläuterung: Die bekanntesten Beispiele für internationale Organisationen sind wohl die Europäische Union oder die Vereinten Nationen. In der DSGVO wird in Zusammenhang mit dem Datentransfer zwischen Drittländern und internationalen Organisationen unterschieden. Innerhalb der EU stellt der Datenverkehr von personenbezogenen Daten kein Problem dar, weil alle EU-Länder an die Vorgaben der DSGVO gebunden sind. Hingegen unterliegt der Datentransfer mit Drittländern oder internationalen Organisationen bestimmten Voraussetzungen.

Personenbezogene Daten

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;

Erläuterung: Personenbezogene Daten sind also all jene Daten, die Sie als Person identifizieren können. Das sind in der Regel Daten wie etwa:

  • Name

  • Adresse

  • E-Mail-Adresse

  • Post-Anschrift

  • Telefonnummer

  • Geburtsdatum

  • Kennnummern wie Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Personalausweisnummer oder Matrikelnummer

  • Bankdaten wie Kontonummer, Kreditinformationen, Kontostände uvm.

Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) zählt auch Ihre IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten. IT-Experten können anhand Ihrer IP-Adresse zumindest den ungefähren Standort Ihres Geräts und in weiterer Folge Sie als Anschlussinhabers feststellen. Daher benötigt auch das Speichern einer IP-Adresse eine Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO. Es gibt auch noch sogenannte „besondere Kategorien“ der personenbezogenen Daten, die auch besonders schützenswert sind. Dazu zählen:

  • rassische und ethnische Herkunft

  • politische Meinungen

  • religiöse bzw. weltanschauliche Überzeugungen

  • die Gewerkschaftszugehörigkeit

  • genetische Daten wie beispielsweise Daten, die aus Blut- oder Speichelproben entnommen werden

  • biometrische Daten (das sind Informationen zu psychischen, körperlichen oder verhaltenstypischen Merkmalen, die eine Person identifizieren können).
    Gesundheitsdaten

  • Daten zur sexuellen Orientierung oder zum Sexualleben

Profiling

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;

Erläuterung: Beim Profiling werden verschiedene Informationen über eine Person zusammengetragen, um daraus mehr über diese Person zu erfahren. Im Webbereich wird Profiling häufig für Werbezwecke oder auch für Bonitätsprüfungen angewandt. Web- bzw. Werbeanalyseprogramme sammeln zum Beispiel Daten über Ihre Verhalten und Ihre Interessen auf einer Website. Daraus ergibt sich ein spezielles Userprofil, mit dessen Hilfe Werbung gezielt an eine Zielgruppe ausgespielt werden kann.

 

Pseudonymisierung

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden;

Erläuterung: In unserer Datenschutzerklärung ist des Öfteren von pseudonymisierten Daten die Rede. Durch pseudonymisierte Daten können Sie als Person nicht mehr identifiziert werden, außer andere Informationen werden noch hinzugefügt. Eine Pseudonymisierung sollten Sie allerdings nicht mit einer Anonymisierung verwechseln. Bei der Anonymisierung fällt jeglicher Personenbezug weg, sodass dieser wirklich nur noch durch einen unverhältnismäßig großen technischen Aufwand rekonstruiert werden kann.

 

Unternehmen

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Unternehmen“ eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen;

Erläuterung: Wir sind beispielsweise ein Unternehmen und üben auch über unsere Website eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, indem wir Dienstleistungen und/oder Produkte anbieten und verkaufen. Für jedes Unternehmen gibt es als formales Merkmal die Rechtsträgerschaft wie zum Beispiel die GmbH oder die AG.

Unternehmensgruppe

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Unternehmensgruppe“ eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht;

Erläuterung: Man spricht also von einer “Unternehmensgruppe”, wenn sich mehrere Unternehmen vereinigen, in rechtlicher und finanzieller Verbindung miteinander stehen, aber es dennoch ein zentrales, darüberstehendes Unternehmen gibt. Beispielsweise sind Instagram, WhatsApp, Oculus VR oder Facebook zwar größtenteils eigenständige Unternehmen, unterliegen aber alle der Muttergesellschaft Meta Platforms, Inc.

Verantwortlicher

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;

Erläuterung: In unserem Fall sind wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich und folglich der “Verantwortliche”. Wenn wir erhobene Daten zur Verarbeitung an andere Dienstleister weitergeben, sind diese “Auftragsverarbeiter”. Dafür muss ein “Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)” unterzeichnet werden.

 

Verarbeitung

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

Anmerkung: Wenn wir in unserer Datenschutzerklärung von Verarbeitung sprechen, meinen wir damit jegliche Art von Datenverarbeitung. Dazu zählt, wie oben in der originalen DSGVO-Erklärung erwähnt, nicht nur das Erheben sondern auch das Speichern und Verarbeiten von Daten.

Verbindliche interne Datenschutzvorschriften

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„verbindliche interne Datenschutzvorschriften“ Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, zu deren Einhaltung sich ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats niedergelassener Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter verpflichtet im Hinblick auf Datenübermittlungen oder eine Kategorie von Datenübermittlungen personenbezogener Daten an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter derselben Unternehmensgruppe oder derselben Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, in einem oder mehreren Drittländern;

Erläuterung: Vielleicht haben Sie schon öfters den Begriff “Binding Corporate Rules” gehört oder gelesen. Denn das ist der Begriff, der meistens in Erscheinung tritt, wenn es um verbindliche interne Datenschutzvorschriften geht. Besonders für Unternehmen (wie beispielsweise Google), die Daten in Drittländern verarbeiten, empfiehlt sich eine solche interne Vorschrift, durch die sich ein Unternehmen sozusagen selbst zur Einhaltung von Datenschutzregelungen verpflichtet. Diese Vorschrift regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in Drittländer transferiert und dort auch verarbeitet werden.

 

Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;

Erläuterung: Zum Beispiel kann eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten” bei einem Datenleck, also einem technischen Problem oder einem Cyberangriff, auftreten. Wenn die Verletzung zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt, muss der Verantwortliche den Vorfall sofort der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Zudem müssen auch die betroffenen Personen informiert werden, sofern die Verletzung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt.

Vertreter

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

„Vertreter“ eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt;

Erläuterung: Ein “Vertreter” kann also jeder Person sein, die schriftlich von uns (Verantwortlicher) oder einem unserer Dienstleister (Auftragsverarbeiter) bestellt wurde. Unternehmen außerhalb der EU, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen einen Vertreter innerhalb der EU angeben. Wenn zum Beispiel ein Web-Analyse-Anbieter die Hauptniederlassung in den USA habt, muss dieser einen “Vertreter” innerhalb der Europäischen Union bestellen, der die Pflichten in Bezug auf die Datenverarbeitung vertritt.

Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt.

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple

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